Opferschutz vor Täterschutz
Offene Tuberkulose, Hepatitis C, HIV – alles höchstinfektiöse Infektionskrankheiten. Der Polizeibeamte vor Ort erhält seit kurzem jedoch nur noch den Hinweis: „Infektionsgefahr“.
Dieser falsche Ansatz von Datenschutz muss dringend behoben werden. Der Polizeibeamte, der im Auftrag des Staates handelt, wird von selben nicht genug geschützt, wenn es um die Übertragung von hochinfektiösen Krankheiten geht.
Der Beamte muss wissen, mit was für einer Infektionskrankheit der Proband infiziert ist, um sich und andere vor der Übertragung zu schützen und ggf. weitergehende Folgemaßnahmen richtig treffen zu können.
Wir setzen uns dafür ein, dass in den polizeilichen Datenbanken mögliche Infektionskrankheiten im begründeten Abfragefall für jeden Polizeibeamten klar erkennbar sind.